Mit einer Verordnung Ihres Arztes, lautend auf Heilmassagen können Sie mich als Wahltherapeutin gerne kontaktieren.
Gerne nehme ich mir die Zeit für ein kostenloses ausführliches Erstgespräch, um eventuell noch offene Fragen zu Ihrer Diagnose, Ihrem Krankheitsverlauf, Ihrer persönlichen Geschichte zu klären,
um dann für Sie den bestmöglichen Therapieplan zusammenzustellen.
Nach Therapieabschluss besteht die Möglichkeit einer Teilkostenrückerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Sollten Sie eine freiwillige Zusatzversicherung haben, ist je nach Polizze eine Kostenrückerstattung bis zu 100 % möglich; erkundigen Sie sich am besten vorab direkt bei Ihrer Versicherung.
Für Selbstständige kann präventiv auch der "SVA Gesundheitshunderter" für Heilmassagen in Anspruch genommen werden (Pro Jahr mind. € 150,00 in Massagen investieren und von der SVA € 100,00 retour
bekommen!)